Brandschutz
Die unser tägliches Leben beherrschenden Rechtsmaterien - das Strafrecht, das Zivilrecht und das öffentliche Recht - beschäftigen sich mit dem Schadenfeuer als einem für die menschliche Gesellschaft äußerst gefährlichen Ereignis. Ein Schadenfeuer stellt immer eine Allgemeingefahr dar, das zu jeder Zeit Abwehrmaßnahmen herausgefordert hat. Diese finden sich in Überlieferungen vorchristlicher Zeit der damaligen Kulturen, in landesherrlichen Vorschriften des Mittelalters und schließlich in modernen Gesetzeswerken. Zu diesen Abwehrmaßnahmen gehört nicht zuletzt die Gründung von Feuerwehren als eine der ersten Bürgerinitiativen.
Forderungen an den Brandschutz
Öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben oder Gesundheit, dürfen nicht gefährdet werden. Der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuern muss vorgebeugt werden, und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten müssen möglich sein.
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